abc.Etüden KW 2/3 IV

abc.etüden 2020 02+03 | 365tageasatzaday

 

Guten Morgen, liebe Leserinnen und Leserm

ja, ich gebe zu, mir fällt selbst auf, dass ich mich im Rahmen der Etüden über immer dieselben Schergen des Politzirkus echauffiere. Insofern tut mir die Themenarbmut schon etwas leid. Aber was soll ich denn machen, wenn eben diese Schergen immer wieder Bockmist produzieren!? Aus diesem und aus dem Grund, dass ich niemandem die neuesten Untaten des Herrn S. vorenthalten  möchte, gibt es nunmehr eine weitere der von Christiane geleiteten Etüden, die diesmal auch die Wortspende beigesteuert hat.

 

„Oh, die Farbe kenne ich. Das ist Zornesröte! Über wen regen wir uns denn diesmal wieder auf? Die AfD? Ja, oder!? Nein, warte, Seehofer? Ja, der, sicherlich! Oder Trump?“

„Angesichts der Tatsache, dass der amerikanische Verteidigungsminister Esper zugegeben hat, dass die angeblich „konkreten Anschlagspläne“, mit denen Trump den Mord an Soleimani begründet hat, genauso wenig in der Form existieren, wie die Massenvernichtungswaffen im Irak Anfang der 2000er, könnte ich mich über den auch aufregen, ja. Tatsächlich rege ich mich aber über Spahn auf. Ich würde mir wünschen, irgendjemand würde ihn zum Skiurlaub auf einer mickrigen Lofoten-Insel abkommandieren.“

„Oh, den hattest Du länger nicht. Was hat er getan?“

„Nun, von Anfang an: 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass „in extremen Ausnahmesituationen“ todkranken Menschen der Zugang zu Medikamenten zur Selbsttötung nicht verwehrt werden dürfe.“

„Aha.“

„Dafür musste man dann Anträge stellen, die, so das Gerichtsurteil, im Einzelfall geprüft werden müssen.“

„Okay. Und?“

„Nun kam heraus, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte – die Stelle, an der die Anträge gestellt werden müssen und die Spahn untersteht – wohl auf Anweisung des Herrn Spahn 102 solche Anträge pauschal, also ohne Einzelfallprüfung, abgelehnt hat. Über 34 weitere sei noch nicht entschieden.“

„Das heißt, es setzt sich über geltendes Recht hinweg? Mit welcher Begründung?“

„Weil er seinerseits Rechtssicherheit haben will und deshalb das Urteil des Bundeverfassungsgerichts abwartet, das am 26. Februar über das Verbot zur gewerbsmäßigen Sterbehilfe entscheiden will.“

„Er will abwarten?“

„Er will abwarten!“

„Er weiß aber schon, dass „Abwarten“ für todkranke Patienten jetzt keine so optimale Option ist, oder!?“

„Da bin ich mir leider nicht so sicher.“

„Zusammengefasst: Es existiert ein Urteil, das todkranken, verzweifelten Menschen ermöglicht, sich länger andauernde Qualen zu ersparen, man hat also auch beim Gesundheitsministerium aktuell geltende Rechtssicherheit und unseren Gesundheitsminister interessiert das einen Scheißdreck!?“

„So kann man das sagen.“

„Jetzt verstehe ich Deine Zornesröte.“

 

300 Worte

 

 

 

 

 

24 Antworten auf „abc.Etüden KW 2/3 IV

  1. Ich kann mich darüber auch sehr aufregen. Bestimmt geht niemand leichtfertig diesen Weg, aber ich finde es wichtig, dass es bei großem Leiden diese Möglichkeit gibt und dafür niemand ins Ausland fahren muss.

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    1. Genau so ist es! Niemand, der todkrank ist, trifft diese Entscheidung leichtfertig, es ist eine finale, große Entscheidung. Und die hat man doch wohl zu respektieren. Aber nee, Spahn laviert sich wieder mal raus indem er wohl zur Kenntnis genommen hat, dass man in „Ausnahmesituationen“ eine positive Entscheidung zu fällen hat, er dann aber augenscheinlich entscheidet, dass es schlicht keine solchen Ausnahmesituationen gibt …

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  2. Die Frage, die ich mir stelle: warum wird da nicht die Ethik-Kommission eingeschaltet. Wofür haben wir die denn? Ich kann mir auch nicht recht vorstellen, dass ein VERWALTUNGSgericht hier eine abschliessende oder überhaupt bindende Entscheidung treffen sollte. Oder ist der Tod nur noch eine Verwaltungsfrage?

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    1. Ist die Ethikkommission nicht in erster Linie für Forschung zuständig? Zugegebn, wir haben es hier mit dem Bereich der Ethik zu tun, mit dem der Wissenschaft und Forschung aber ja nun eher weniger!?

      Letztlich ist die Frage nach der Sterbehilfe ja genau deswegen vor das Bundesverfassungsgericht gegangen, damit man sich nicht mit einem einzelnen Urteil eines einzelnen Verwaltungsgerichts begnügen muss. Solange man aber dieses einzelne Urteil eines einzelnen Verwaltungsgerichts hat, sollte man sich schon danach richten …

      Und ja, allein dadurch, dass man im vorliegenden Fall tatsächlich einen Antrag stellen muss, verkommt menschenwürdiges Sterben zu einer Verwaltungsfrage. Leider.

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  3. Wenn man berücksichtigt, dass die Gesundheitskosten und somit Profite für Pharma- und Apparatekonzerne gegen Ende des Lebens bei weitem am höchsten sind, macht diese Taktik im Zeitalter der Profitmaximierung durchaus Sinn. Man lässt Menschen ja kaum noch einen normalen Tod sterben. Solche Stationen, auf denen das „Leben“ in Form von Einatmen/Ausatmen durch Maschinen künstlich verlängert wird, muss man sich einmal anschauen.
    Die USA scheinen „Anschlag“ anders zu definieren als der Rest der Welt. Da gilt es schon als Anschlag, wenn eine andere Nation sich vom Dollar unabhängig machen will. Und das nicht erst seit Trump. Wie ich in den Nachdenkseiten lesen durfte, gab es Pläne – durch Irak vermittelte – zu einem Friedensdialog zwischen Iran und Saudi-Arabien. Dies wurde von den öffentlichen Medien nicht „kommuniziert“, in nur ganz wenigen Zeitungen als Randnotiz berichtet.

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    1. Es gab auch jetzt wieder Stimmen aus der Türkei und Russland, die vermittelnd eingreifen wollten, denen sollte man aber vielleicht erst mal nahelegen, sich aus Syrien bzw. der Ukraine zu ver…krümeln, bevor sie ernsthaft anderswo vermitteln wollen. :-)

      Inwiefern man das Leben künstlich verlängert, soll doch eigentlich jeder selbst für sich entscheiden. Zum jetzigen Zeitpunkt würde ich für mich sagen: „Ihr tut verdammt nochmal alles Menschenmögliche, um mein Leben zu erhalten, selbst wenn das bedeutet, ein Rudel Spezialisten weltweit einfliegen zu lassen und Medikamente im Wert des Bruttoinlandsprofuktes von Island zu verballern!“, aber ich verstehe jeden, der das für sich anders entscheiden möchte.

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      1. Leben erhalten und gesunden zu lassen ist für mich keine künstliche Verlängerung.
        Mir ging es, wie jüngst wieder gesehen, um viele Neunzigjährige und darüber, die künstlich beatmet und ernährt werden und so gar nichts mehr selbst entscheiden können. ich möchte hier auch kein Endzeitlimit für Leben angeben. Meine Mutter ist 94 und wir tun alles, damit sie in ihrem Haus bleiben und möglichst viel Lebensqualität behalten kann. An Schläuche zum Ende will sie auf keinen Fall. Aber trotz Patientenverfügung hat man das leider oft nicht in der Hand.

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  4. Der trabende Amtsschimmel macht vor nichts halt. Es ist doch absurd, dass ein todkranker Mensch Formulare, Anträge ausfüllen muß, wie soll das in der Realität denn gehen, ohne dass der dabei Helfende vielleicht später der Mithilfe zur Tötung angeklagt wird….. ein Kaspertheater ist das und läßt jegliche Würde vor dem Sterben vermissen.
    Ich verstehe Deinen Zorn und wünsche mir für mich, dass ich einmal wirklich selbst bestimmen kann, wann ich mein Leben beenden möchte, bin eine Verfechterin davon.
    Wenn ich eine Patientenverfügung mit klarem Willen aufgesetzt habe, diese von zwei Ärzten, einem Notar schon vor meiner Erkrankung abgesegnet sind, sollte das genügen.
    Dann sollte später bei einer nochmaligen mündlichen Befragung im Krankheitsfall, das ausreichen.

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    1. Leider ist das wohl einer der Gründe, die Spahn eine so ablehnende Haltung einnehmen lassen, nämlich die Sorge, dass, sollte das Bundesverfassungsgericht sich gänzlich ablehnend zur Sterbehilfe äußern, man für die vorliegenden Fälle juristisch belangt werden kann. Nun bin ich kein Jurist, mir aber ziemlich sicher, dass man bei Eintreten einer neuen Gesetzeslage nicht für Vergangenes bestraft werden kann, aber was weiß ich schon …

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      1. Ja, diese Idee verstehe ich auch nicht. Da es eine aktuelle Gesetzeslage gibt, gibt es doch Rechtssicherheit. Klar, kann die sich ändern, aber wer sollte dann belangt werden können, wenn die Ausgangslage noch anders war. Unverständlich alles.

        VG, René

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        1. Ja, eben, das ist – neben der Einstellung, die Spahns Ablehnung zugrunde liegt – eben genau das, was ich auch nicht nachvollziehen kann. Vielleicht möchte er eben keine Fälle schaffen, an denen sich das Bundesverfassungsgericht orientieren kann. Vielleicht ist er aber auch ein Misantroph. Oder eine Fehlbesetzung. Oder beides. Man weiß es nicht …

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          1. Eben, denn spinnen wir den Gedanken mal weiter. Ab heute werden dann keine Gesetzeslagen mehr angewendet / umgesetzt, weil es ja in einem halben Jahr eine Änderung geben könnte…no Sir, no Sinn here :-)

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          2. Japp, dann passiert exakt gar nichts mehr. Wobei … haargenau so, wie Du es beschreibst, wenn auch aus mutmaßlich anderen Erwägungen, regiert jemand seit 15 Jahren unser Land … ;-)

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  5. Ja, gabs einen Bericht im TV drüber. Und auch, dass man die Leute mit Schreiben überhäuft hat, sie mögen doch noch zur Fallprüfung irgendwelche Unterlagen beibringen … Hinhaltetechnik. Alles fürn Eimer. Unglaublich. Was für ein Hirni!
    Liebe Grüße, schöne Woche und so … trotzdem
    Christiane ;-)

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    1. Widerliches Vorgehen, wenn man mal genauer drüber nachdenkt. Und auch wenn mir bewusst ist, dass man irgendeine Art des Prozederes braucht, aber: Dass man überhaupt einen „Antrag“ stellen muss, um sterben zu dürfen … – na ja …

      Auch Dir einen schöne Woche! Mal schauen, was sie so für uns bereit hält.

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