Freitagsfragen #54

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Hallo, liebe Leserinnen und Leser,

man glaubt es kaum, aber es ist schon wieder Freitag, was gleichbedeutend ist mit einer neuen Ausgabe der Freitagsfragen im Brüllmausblog. Gehen wir also gleich frisch, fromm, fröhlich, frei ans Werk. Die heutigen Fragen und Antworten lauten:

1.) Was liest oder schaust Du aktuell?

Ich habe gerade heute in den frühen Morgenstunden die letzten Seiten von Frank Schätzings „Breaking News“ gelesen. Eine Art literarische Orientierungshilfe zum Verständnis des Nahostkonflikts rund um Israel. Hat mir gut gefallen, ich werde berichten. Irgendwann.

„Breaking News“ lag jetzt seit etwa vier Jahren auf meinen SuB (Plural) herum, da wurde es langsam mal Zeit, dass es gelesen wird. Damals habe ich zwei Versuche unternommen, bin aber immer so in der Gegend um Seite 300 gescheitert.

Was eine frühere Lektüre des Buches verhindert hat, ist eine Eigenschaft, die es mit den meisten anderen Büchern auf meinen SuB (Plural) teilt: Es hat unheimlich viele Seiten, nämlich nahezu 1.000! Nur, weil ich gerade eine Rezensionspause mache, habe ich überhaupt zu diesem Schätzing gegriffen, sonst hätte ich mir sicherlich ein kürzeres Buch ausgesucht, weil ich ja immer im Hinterkopf habe, dass irgendwann auch die nächste Rezension geschrieben werden muss und man für 1.000 Seiten halt einfach viel zu lange braucht usw. usf.

Kaum macht man mal eine Pause und denkt überhaupt nicht – na ja: kaum – darüber nach, was und wann man über ein Buch schreibt, schon macht man die interessante Erfahrung, dass man, also ich, fernab dieser Gedanken, in der Lage bin, besagte knapp 1.000 Seiten in der Zeit zwischen letztem Sonntag und heute zu lesen. Ich sollte also öfter und länger Rezensionspause machen, meine SuB (Plural) wüssten es zu schätzen …

Mal schauen, womit ich mich danach beschäftige. Über 850 Seiten Gablé? Knapp 800 Seiten Glavinic? Über 900 Seiten Zafón? Hätte ich alles im Angebot. Vielleicht auch „Krieg und Frieden“ oder „Auf der Suche nach der verlorenen Zeit“? Man wird sehen …

2.) Braucht unsere Gesellschaft Quoten für Frauen, Behinderte, etc.?

Das dürfte, für mich,  eine der bisher spannendsten Fragen in der Geschichte der Freitagsfragen sein, die eigentlich umfangreicher Beantwortung bedarf – und mit der man sich recht schnell auf recht dünnes Eis begeben kann.

Nehmen wir mal die Quote für behinderte Arbeitnehmer in Unternehmen. Ab 20 Mitarbeitern muss ein Unternehmen 5 % der Arbeitsplätze, nach Adam Riese und Eva Zwerg also einen von 20, mit einem behinderten Mitarbeiter besetzen. So weit, so gut. Andernfalls drohen Strafzahlungen. Grundsätzlich finde ich – aus persönlichen, egoistischen Motiven – eine solche Regelung erst mal begrüßenswert.

In der Praxis – ich kann hier nur auf eigene Erfahrungen zurückgreifen – verhindern die Regelungen zur Einstellung behinderter Mitarbeiter aber auch oftmals eben diese Einstellung. Im gefährlichen Halbwissen der Arbeitgeber geistern dann solche Begriffe wie „erweiterter Kündigungsschutz“ herum, verbunden mit der Sorge, einen einmal eingestellten, behinderten Mitarbeiter nie wieder loszuwerden. Was im Übrigen tatsächlich nicht wesentlich schwieriger ist, als es das bei nichtbehinderten Mitarbeitern wäre.

Das führt dann dazu, dass die Unternehmen doch lieber die Ausgleichsabgabe zahlen. Allein in Berlin – andere Zahlen habe ich gerade nicht – haben Arbeitgeber im Jahr 2017 34,9 Millionen Euro an Ausgleichszahlungen gezahlt, ein Plus von 4, 6 Millionen im Vergleich zum Jahr 2016. Offensichtlich ziehen es viele Arbeitgeber also vor, sich mit dieser Ausgleichsabgabe von der Verpflichtung zur Einstellung behinderter Mitarbeiter freizukaufen, auch wenn die Zahlung dieser sie mitnichten von der weiter bestehenden Einstellungsverpflichtung befreit.

Dieser Eindruck wird auch von den Zahlen des DGB gestützt, auf die ich mich jetzt auch einmal stütze. Demnach beträgt der Anteil an behinderten Arbeitnehmern in Unternehmen, die zur Einstellung solcher verpflichtet sind, seit Jahren im Schnitt etwa 4,7 %. Öffentliche Arbeitgeber können dabei eine Quote von 6,6 % vorweisen, in der freien Wirtschaft liegt sie bei 4,1 %. Ein Viertel aller dazu verpflichteten Unternehmen beschäftigt nicht einen einzigen behinderten Mitarbeiter. (Zahlen des DGB vom 09.03.2018).

Gleichzeitig lag die Arbeitslosenquote bei erwerbsfähigen behinderten Menschen im Jahr 2016 mit 12,4 % weit über der der Nichtbehinderten (7,8 % im Jahr 2016).

Diese 5-%-Quote ist also im Prinzip gut gemeint, wirft aber Fragen und Probleme auf, im Wesentlichen zwei, zum zweiten komme ich später. Das erste Problem ist ein mathematisches. Mit durchschnittlich 4,7% ist die vorgeschriebene Quote im bundesweiten Schnitt fast erfüllt, was ja erst mal respektabel ist. Und dennoch beträgt die Arbeitslosenquote über 12 %. Nehmen wir jetzt mal den wünschenswerten Fall an, dass jeder Betrieb die 5-%-Quote vollumfänglich erfüllt, dann würden von den erwähnten 12 % aber immer noch genug Menschen übrig bleiben, deren Einstellungschancen ab Erfüllung der Quote ins Bodenlose sinkt, denn freiwillig würden wohl nur wenige Betriebe zusätzliche behinderte Arbeitnehmer einstellen.

Was nun Frauenquoten auf dem Arbeitsmarkt angeht, so sind diese mit weniger Problemen und Fallstricken verbunden als das bei den behinderten Menschen der Fall ist. Und auch hier finde ich, sind solche Regelungen erst mal zu begrüßen.

Allerdings gebe ich zu, als das Gesetz für eine höhere Frauenquote in Führungspositionen verabschiedet wurde, hätte ich, mit Verlaub, im Strahl kotzen können! Da wurde ein Gesetz verabschiedet, das etwa 150 Firmen bundesweit dazu verpflichtet, 30 % ihrer Aufsichtsratsposten mit Frauen zu besetzen oder diese andernfalls unbesetzt zu lassen.

Dafür brauchte es ein Gesetz? Für eine Arbeitsplatzanzahl, die sich irgendwo im zweistelligen Bereich befinden dürfte? Ich gebe zu, dass ich das aus meiner männlichen Sicht nicht verstehen konnte.

Mal ehrlich, liebe Frauen, ist DAS wirklich die vorherrschende Schwierigkeit, mit denen ihr am Arbeitsmarkt konfrontiert werdet? Dass es für Euch schwieriger ist, einen Aufsichtsratsposten bei VW zu ergattern, als es das für Kerle ist?

Ist ein drängenderes Problem nicht weiterhin die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen für gleiche Tätigkeit? Oder vielleicht die Tatsache, dass die Hälfte aller derzeitigen RentnerInnen weniger als 800 € im Monat haben, wobei sich diese Personengruppe wohl in Zukunft noch vergrößern und sich, sind wir nochmals ehrlich, wohl zu nicht unerheblichen Teilen aus teilzeitbeschäftigten und/oder alleinerziehenden Frauen zusammensetzen wird? Und bei all diesen Schwierigkeiten brauchen wir eine Regelung für eine Handvoll Frauen, nur damit die ein – mindestens – sechsstelliges Jahresgehalt bekommen? Ich brech ab!

Ja, man mag mir „whataboutism“ unterstellen, obwohl es a) keiner ist und b) mir diese Unterstellung scheißegal wäre.

Darüber birgt die Frauenquote, ebenso wie die Quote zur Einstellung behinderter Mitarbeiter und Innen – ich wies weiter oben darauf hin -, ein weiteres Problem. Im Zweifelsfall ist durch jegliche Quotenregelung nämlich nicht garantiert, dass die oder der jeweils für die Stelle am besten geeignete MitarbeiterIn den Job bekommt, sondern die oder derjenige, der oder die der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin noch zur Erfüllung einer entsprechenden Quote braucht. Auch wenn es heißt „bei gleicher Qualifikation … bla“.

Übrigens, Exkurs: Wer sich ernsthaft mit der Abschaffung des generischen Maskulinums beschäftigt, der möge sich diesen letzten Absatz nochmal durchlesen und sich ernsthaft die Frage stellen: Will ich SOLCHE Texte? ;-)

Genug der Worte.

Kurz: Quoten sind im Grunde keine schlechte Idee, haben aber mit Schwierigkeiten zu kämpfen, für die es weiterhin Lösungen zu finden gilt.

3.) Was hast Du heute noch vor?

Im nahe gelegenen Mittelzentrum findet heute eine Veranstaltung kulinarischer Natur statt, welche ich frequentieren werde, weil man mich mit gutem Essen immer begeistern kann. Vorher werde ich mir noch überlegen, welchem literarischen Werk ich meine nächste Aufmerksamkeit schenke, was gut eine Stunde in Anspruch nehmen dürfte. Die Entscheidungsfindung, nicht die Afmerksamkeit. ;-)

4.) Die Wahl der Qual: der Flug wird vor dem lange ersehnten Urlaub gecancelt oder Du steckst im Urlaubsland fest?

Da fällt mir die Wahl wieder leicht: Ich nehme den gecancelten – warum muss man ihn „canceln“, kann man den nicht einfach „absagen“? – Flug, ich habe nämlich ohnehin Flugangst und würde stattdessen einen Last-Minute-Urlaub buchen, der mit vernünftigen Verkehrsmitteln zu erreichen ist.

 

So weit, so gut, liebe Leserschaft, ich wünsche allseits noch einen schönen Restfreitag und einen guten Start in ein weiteres sonniges und, ähm, angenehm warmes Wochenende!

Gehabt euch wohl!

11 Antworten auf „Freitagsfragen #54

  1. Leider kann ich die von dir geschilderten Beweggründe von Arbeitgebern, behinderte Arbeitnehmer nicht einzustellen, aus eigener Erfahrung nur bestätigen. Die zu entrichtenden Strafbeiträge sind zu niedrig, um wirklich Anreize zu schaffen.

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    1. Entschuldige die späte Antwort, aber hey, besser spät als nie. :-)

      Ich persönlich denke, dass höhere Ausgleichszahlungen auch nichts bringen, das ist wie mit höheren Gefängnisstrafen für Straftaten, das bringt erwiesenermaßen auch nichts. Viel besser fände ich eine entsprechende Aufklärung der potenziellen Arbeitgeber. Das mit dem erweiterten Kündigungsschutz könnte man beispielsweise mal im Rahmen einer Fortbildung erklären, mir ist diesbezüglich schon bemerkenswerte Unkenntnis untergekommen. ;-)

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  2. Die vorherrschende Problematik bei Frauen auf dem Arbeitsmarkt ist die, dass man hier nie im richtigen Alter für einen Arbeitsplatz ist! Ist man jung, dann steht man garantiert gerade vor der Familienplanung und fällt doch sicherlich ob Schwangerschaft etc. aus! Ab Anfang 30 hört man als Frau ja grundsätzlich die Uhr ticken – wenn die Frau das nicht hört, der Personaler mit Sicherheit! Und gleich auch genug für Dich mit. Das geht so bis Anfang 40. Da bist Du dann eine latente Spätgebärende oder aber schon zu alt oder zu teuer, weil zuviel Berufserfahrung. Und ab da nur noch zu alt – dass dann aber wieder Geschlechterübergreifend.

    Soll heißen, wir Frauen haben ganz andere Probleme als zwingend eine Position im Aufsichtsrat zu ergattern.
    Und ja, die Frage, die nicht mehr gestellt werden darf in Vorstellungsgesprächen, die wird Frauen nach wie vor gestellt! Teilweise bis zum Erbrechen! Bei mir sogar so oft in einem Gespräch, bis ich dem Personaler klipp und klar und deutlich den medizinischen Grund für meine abgeschlossene Familienplanung mitteilte.
    Der potentielle Chef lachte sich halb schlapp – über das hochrote Gesicht des Personalers…. Die Stelle bekam ich natürlich nicht, war aber auch nicht tragisch, denn das Unternehmen gab es kurze Zeit später auch nicht mehr. ;D

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    1. Auch hier: Sorry für die späte Antwort, manchmal ergibt sich das einfach so. :-)

      Ich glaube – aus meiner männlichen Sicht -, dass das mit dem Arbeitsmarkt nur eines der vorherrschenden Probleme ist, mit denen Frau sich rumärgern muss. Denn ist es nicht so: Wirst Du mit 20 Mutter, ist dein Leben gescheitert, bist Du mit 40 noch nicht Mutter, dann stimmt mit Dir etwas nicht. Hast Du nur ein Kind, ist alles okay, hast Du vier oder mehr, bist Du potenziell asozial. Gehst Du wenige Monate nach der Geburt des Kindes wieder arbeiten, bist Du eine Rabenmutter, gehst Du nicht wieder arbeiten, bist Du wieder asozial!

      Hach, was bin ich froh, dass ich ein Kerl bin. Hinsichtlich der Emanzipation gibt es noch einiges zu tun. Freilich ohne eine Emanzipation zu Lasten der Männer zu erreichen! ;-)

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  3. zu # 4 / Frauen-Quote:

    Großartiges Thema. Wie Du richtig vermerkst, ist es wohl eher Klientel-Politik für eine ganz kleine Zielgruppe. Weil, man (!) mag es glauben oder nicht, ist „Vorstandsmitglied“ oder „Aufsichtsrat“ nicht ein Ausbildungsberuf wie Fleischereifachverkäufer/in, zum Beispiel. Da braucht es mehr Eignung und Charakter als „nur“ Möpse….Interessant ist ja auch, dass diese Quotenanforderung explizit NICHT für MüllwerkerInnen / MaurerInnnen oder FliesenlegerInnnen ausgegeben wird, sonder nur nach hochdotierten white-collar-jobs gegiert wird.
    Aber selbst wenn wir das Geschlechterargument durchgehen lassen würden: Was machen wir mit Transsexuellen, Transgender etc pp? Diese Bevölkerungsgruppe müsste ja aus der gleichen Argumentation heraus einen Quotenplatz im Aufsichtsrat bekommen (und auch auf dem Bau / im Bergwerk, etc). Oder nicht?
    Es ist mir in Deutschland nicht möglich, mich als Gleichstellungsbeauftragter zu bewerben, Diese Position ist ausschließlich Frauen vorbehalten. Vefassungskonform? (Fundstelle pdf: https://goo.gl/NrABvh)

    Unterschiedliche Gehälter: Nach wie vor ist es mir nicht gelungen, eine Unterlage zu finden, die diese Behauptung bestätigt. Es gibt Menschen, die auf gleicher Ebene unterschiedlich bezahlt werden (ich habe Kollegen und Kolleginnen, die mehr und weniger als ich verdienen, bei annähernd gleicher Aufgabenstellung.) Für wie viele Menschen würde das denn gelten können? Im öffentlichen Sektor (Beamte / Lehrer / Verwaltung, etc), in großen Konzernen (die müssen alles so transparent machen, dass kann ich mir nicht vorstellen). Also: Ein Ost-West-Gefälle?: ja. Ein verschiedenen-menschen-bekommen-verschiedenes-Gehalt: Aber ja. Aber eine signifikante Ungleichheit NUR aufgrund des Geschlechts? Nicht, dass man hier bloß der Klientel-Politik in einer Behauptung hinterherläuft.

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    1. Ich lasse das mal so stehen, auch wenn es mir irgendwie entschieden zu polemisch ist.

      Eignung, Charakter und „Möpse“ schließen sich ja ausdrücklich nicht gegenseitig aus! Auch wenn natürlich die Möglichkeit bestünde, wie ich ja auch schrieb, weniger nach Eignung, sondern mehr nach Quotenerfüllungsgründen einzustellen, würde ich nie unterstellen, dass eine Frau ihren Job wegen der „Möpse“ als einzige Eignung bekommen hat.

      Im Bereich der von Dir erwähnten Handwerksberufe wäre eine solche Quote im Übigen auch überflüssig bis unsinnig, weil sich dort einfach die Bewerberzahlen von Frauen seit Ewigkeiten auf niedrigem Niveau bewegen. So eine Quote könnte also gar nicht erfüllt werden. Umgekehrt gibt es dehalb auch keine Quote für männliche Erzieher, wobei sich Kindergärten um selbige reißen.

      Bei welcher Bevölkerungsgruppe man dann mit Quotenregelungen aufhört, ist allerdings eine durchaus berechtigte Frage.

      Was den/die Gleichstellungsbeauftragte/n angeht: Dass man als Mann nicht Gleichstellungsbeauftragter werden kann, mag eine Benachteiligung darstellen, liegt für mich aber in der Natur der Sache. So würde ich mich auch besser von einem Behindertenbeauftragten vertreten fühlen, der ebenfalls eine Behinderung hat, als von einem Nichtbehinderten, eben weil ein Behinderter die Sorgen und Nöte, mit denen Behinderte in diesem Land (Bundesteilhabegesetz und ähnliche Scherze) zu kämpfen haben, besser kennt und vor allem nachvollziehen kann, als es ein Nichtbehinderter könnte. Und so verhält es sich eben auch mit weiblichen Gleichstellungsbeauftragten für Frauen. Und, mal ganz ehrlich: Ist das wirklich so schlimm?

      Insgesamt, sei mir nicht böse, klingen Deine Ausführungen ein bisschen so, wie von jemandem, dem radikale Feministinnen vorwerfen würde, er fühle sich in seiner Männlichkeit bedroht und sehe die Felle des Patriarchats davonschwimmen. ;-)

      Was die unterschiedlichen Gehälter angeht, so gibt es da mehr als genug zu finden. Man muss den entsprechenden Quellen halt ein gewisses Vertrauen entgegenbringen. ;-)

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      1. Polemisch in der ursprünglich Bedeutung? Nun, wenn ich mich unpassend ausgedrückt habe, so möchte ich kurz nachschärfen:
        Ich sehe mitnichten meine „patriarchalischen Felle schwimmen“ , ich wüßte nicht mal, welche das wären; und „ja“: nur das Geschlecht (syn. „Möpse“ ) befähigt nicht zu einem Aufsichtsratposten. Und es kann doch nicht sein, dass eine Quote nur deshalb eingeführt wird, weil ein paar Menschen meinen, sie hätten Interesse an dem „Job“., Also Aufsichtrat: ja, Maurer: och nö,..(Deutlich: Das Geschlecht ist also definitiv auch KEIN Ausschlusskriterium)

        Inwieweit Diskriminierung „schlimm“ ist, muss man natürlich für sich persönlich festlegen. Was mir sauer aufstößt, ist diese Geschlechterdiskriminierung in beide Richtungen. Ja, ich bin durchaus der Meinung, dass es sowohl männliche und weibliche Gleichstellungsbeauftragte geben kann. Nur weil es aktuell gesellschaftlich chic ist, über den „bösen weißen Mann“ herzuziehen, ist es daher noch nicht richtig und vor allem in keiner Weise zielführend. Wenn nur der / die „Leidensgenossen und -genossinnen“ nachvollziehen könnten, was würde es in der Konsequenz bedeuten? Muss mein Onkologe selber Krebs haben? Der Gynäkologe darf / kann nur eine Frau sein?
        „Man muß nicht in der Bratpfanne gelegen haben, um über ein Schnitzel zu schreiben“, hat Gorki gesagt. Gar nicht so verkehrt, m.E..

        Aber, es ist halt nur eine politische Diskussion. Und wenn die Sau zur Ablenkung durchs Dorf getrieben wird, ist es immer interessanter nachzusehen, über was also offenbar NICHT gesprochen werden soll.
        :-)

        So, für mehr ist es aktuell zu heiß, Männlein wie Weiblein schwitzen hier gleichermaßen!

        Ein schönes Wochenende!

        P.S.: „Statistik“ und „Vertrauen“ sollte sich IMMER ausschließen!

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        1. Hey! Auch Dir nochmal: Sorry für die späte Rückmeldung. Es ergibt sich halt manchmal so. ;-) Eigentlich ist Deinem Ausführungen wenig bezufügen, abgesehen von den Gleichstellungsbeauftragten, denn der von Dir bemühte Vergleich hinkt. Nein, Dein Onkologe muss nicht selbst Krebs haben, aber hier geht es um Interessenvertretung und nicht um Medizin! Und da sollte klar sein, dass jemand, der meine Interessen kennt, selbige besser vertreten kann. Fühle ich mich, als einfacher Arbeitnehmer. von Christian Lindner gut vertreten? Nein, der gehört der FDP an und die macht sicherlich keine Politik für mich. Fühle ich mich von Herrn Gaulaund vertreten? Nein, denn von dem sollte sich niemand vertreten fühlen. ;-)

          Klar, gelegentlich schreibe ich, demnächst hoffentlich wieder öfter, über Bücher, ohne selbst welche geschrieben zu haben, aber was meine Ausführungen angingen, bezogen die sich lediglich auf Interessenvertretung.

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